Wir freuen uns, dass so langsam wieder Leben in unsere Hotels und Gastronomien kommt und wir endlich wieder Gastgeber sein dürfen. Für Check-in und Übernachtung im Hotel und den Besuch unserer Restaurants und Bars können aber nach wie vor Test- und andere Nachweispflichten gelten. Diese variieren teilweise von Standort zu Standort. Hier haben wir in Kürze zusammengefasst, was jeweils gilt. (Änderungen vorbehalten)

Berlin (1.4.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
In Innenräumen müssen keine Masken getragen werden.
Im öffentlichen Personenverkehr bleibt die medizinische Maskenpflicht weiterhin bestehen.

Dubai (24.2.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Im Innen- und Außenbereich muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Ausnahmen gelten für Poolbereiche und Outdoor-Sport.

Düsseldorf (8.4.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen ist größtenteils aufgehoben. Im öffentlichen Personenverkehr müssen medizinische Masken getragen werden.

Florenz (3.5.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Im Kino muss ein medizinischer Mund-Schutz getragen werden.

Frankfurt (4.4.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
In Innenräumen müssen keine Masken getragen werden.
Im öffentlichen Personenverkehr bleibt die medizinische Maskenpflicht weiterhin bestehen.

Hamburg (2.5.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Es gilt keine Maskenpflicht in Innenräumen. Im öffentlichen Personenverkehr bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen.

Köln (4.4.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen ist größtenteils aufgehoben. Im öffentlichen Personenverkehr müssen medizinische Masken getragen werden.

Kopenhagen (16.2.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Es gilt keine Maskenpflicht.

München (4.4.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Das Tragen einer Maske wird im gesamten 25hours Hotel sowie den Gastronomie empfohlen.
Im öffentlichen Personenverkehr gilt FFP2-Maskenpflicht.

Paris (15.3.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Es gilt keine Maskenpflicht.

Wien (28.4.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Es gilt keine Maskenpflicht.

Zürich (17.2.2022)
- Anreise im Hotel:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Gastronomie:
Kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. - Maskenpflicht:
Es gilt keine Maskenpflicht.